Behandlungskosten

Die von mir erbrachten therapeutischen und diagnostischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe sowie private Zusatzversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten voll oder teilweise. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung oder der Beihilfe nach. Nicht erstattungsfähige Behandlungskosten müssen privat entrichtet werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht. Die Kosten müssen privat entrichtet werden.

Je nach Material- und Zeitaufwand variieren die Kosten der Behandlungen. Gerne gebe ich Ihnen telefonisch Auskunft. Außerdem finden Sie aktuelle Preise und Angebote auf der Seite „ Aktuelles“

Für meine Leistungen erlaube ich mir ein Honorar von 65 € pro Stunde zu berechnen.
Honorare für Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 a UStG von der Umsatzsteuer befreit

Ein ausführliches Erstgespräch mit Untersuchung dauert ca. 60-90 Minuten

  • Die einfache Beratung ca. 15-30 Minuten
  • Standarduntersuchungen 15-30 Minuten
  • Alle anderen Therapien individuell